Fakt ist: In allen deutschsprachigen Ländern sind CBD-Produkte erlaubt, deren THC-Anteil unter 0,2% liegt.
Soweit klar.
Dennoch gibt es in der Rechtsprechung teils massive Unterschiede, die ich in diesem Artikel aufzeigen möchte.
Im September 2019 berichtete unter anderem der Schweizer Tages-Anzeiger über einen vermutlich illegalen Einsatz der Eidgenössischen Zollverwaltung (EVZ). Zollbeamte in Zivil haben demnach bei der Aktion ”Knobli” in Österreich spioniert, um Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz durch die Einfuhr von Cannabisprodukten wie CBD oder Hanfsamen aus Österreich in die Schweiz aufzudecken. Während die Schweizer Zollbeamten in geheimer Mission im Nachbarland ermittelten, wussten die österreichischen Behörden nichts von der Spionage. Die Österreicher hätten den grenzüberschreitenden Ermittlungen ohnehin nicht zugestimmt, denn in Österreich gelten im Hinblick auf Cannabis andere Gesetze. Dieser Vorfall zeigt einmal mehr, wie schwierig es ist, die Rechtslage rund um CBD und Cannabisprodukte richtig einzuschätzen und wirft bei Hanfkonsumenten und Verbrauchern von CBD Fragen auf.
Schweizer Zollbeamte spionieren Kunden von österreichischen Hanfshops aus
Dem Schweizer Onlinemagazin Blick.ch liegt nach eigenen Aussagen der Einsatzbefehl für die Aktion ”Knobli” vor. Daraus soll hervorgehen, dass die Schweizer Zollbehörde bewusst auf das Einschalten der österreichischen Behörden verzichtet haben. Man wusste um die Rechtslage im angrenzenden Nachbarland und auch darum, dass von dort keine Amtshilfe für die Aktion ”Knobli” zu erwarten gewesen sei.
Im österreichischen Vorarlberg befinden sich Fachgeschäfte, die neben Zubehör für die Cannabiszucht beispielsweise auch Hanfsamen vertreiben. Nach derzeit gültiger Rechtslage in Österreich ist das vollkommen legal, jedoch sind die Gesetze in der Schweiz und in Deutschland anders.
Die Schweizer Grenzwächter in Zivil postierten sich auf den Parkplätzen vor österreichischen Headshops, um Fahrzeugdaten von Kunden auszuspähen. Mutmaßliche Verdächtige wurden somit erfasst und beim Grenzübertritt von Österreich in die Schweiz gezielt vom Zoll kontrolliert.
Zwischenzeitlich wurde zwar von behördlicher Seite mitgeteilt, dass keine weiteren heimlichen Observationen des Schweizer Zolls jenseits der Landesgrenzen durchgeführt werden – aber Zollkontrollen finden nach wie vor statt.
Dass nun ausgerechnet der Schweizer Zoll in Österreich Cannabiskonsumenten hinterher schnüffelte, ist nicht nachvollziehbar. In der Schweiz sind Cannabisprodukte erlaubt, die einen THC-Wert von 1 % nicht überschreiten. In Österreich gilt der Grenzwert 0,3 %, in Deutschland liegt die Grenze des Erlaubten sogar nur bei 0,2 THC.
CBD Tourismus: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!
Ob Cannabis oder CBD-Blüten – die Nachfrage steigt und die Forderungen nach Gesetzesänderungen nehmen weltweit zu. Viele Staaten haben bereits eine Lockerung der Gesetze zugunsten der Verbraucher installiert, doch von einer einheitlichen Rechtslage sind die Länder noch weit entfernt.
Dies verleitet wiederum eine Großzahl von Menschen zu einer besonderen Reiseform: CBD Tourismus.
Menschen, die beruflich häufiger im benachbarten Ausland unterwegs sind oder im grenznahen Bereich wohnen, ziehen in Erwägung, von der jeweils lockereren Rechtslage des anderen Landes zu profitieren. Sie fahren beispielsweise von Österreich oder Deutschland in die benachbarte Schweiz, um dort CBD Produkte zu kaufen, die bei den Nachbarn einen höheren Wirkstoffanteil haben dürfen.
Und so schaut die gültige rechtliche Lage in den drei Ländern Deutschland, Österreich und Schweiz aus:
Aktuelle CBD Rechtslage – Verwirrung pur!
Zum aktuellen Zeitpunkt kommt Bewegung in die rechtliche Situation rund um das Thema Cannabis. Dies ist begrüßenswert. Allerdings sorgen die unterschiedlichen Gesetze für Verwirrung. Eine einheitliche europäische Regelung gibt es nicht, und so sorgen die verschiedenen Gesetze insbesondere auch bei Reisen im deutschsprachigen Raum für enorm viele Fragezeichen.
Cannabis & CBD: Rechtslage in Deutschland
In Deutschland unterliegen alle Cannabispflanzen, Pflanzenteile und das Harz der Cannabisblüte, welches als Haschisch bekannt ist, dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und werden als nicht verkehrsfähige Stoffe behandelt. Verboten sind gemäß §§ 29 ff. BtMG:
- jede Art des Inverkehrbringens
- Anbau
- Einfuhr
- Ausfuhr
- Handel
- Verkauf
- Erwerb
sowie die Herstellung von cannabishaltigen Produkten. Selbst der Erwerb und Besitz von Samen der Hanfpflanze ist verboten!
Das Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) kann eine Ausnahmeerlaubnis beispielsweise für medizinisches Cannabis (Medizinalhanf) erteilen. Eine behördliche Erlaubnis ist auch für den landwirtschaftlichen Anbau THC-armer Hanfsorten erforderlich. Landwirte, die Nutzhanf anbauen, müssen zudem strikte Auflagen erfüllen und sind mit regelmäßigen Kontrollen konfrontiert.
Nach deutscher Rechtslage ist der Konsum von Drogen selbst straffrei. Aus dem Drogenkonsum alleine lassen sich keine Rückschlüsse auf eine etwaige illegale Handlung ziehen, was für Konsumenten ein wichtiger Aspekt ist. Solange keine Beschaffungskriminalität oder ein anderer Verstoß gegen das BtMG nachgewiesen werden kann, haben Kiffer keine Strafen zu erwarten.
Cannabis Rechtslage Österreich
Laut der Auskunft des Wiener Strafverteidigers und Spezialisten für Suchtmittel Mag. Zaid Rauf “stuft das österreichische Suchtmittelgesetz (SMG) bestimmte Inhaltsstoffe des Cannabiskrauts (Delta9 THC und THCA) als Suchtmittel ein. Anbau, Handel, Import und Export sowie Weitergabe von Marihuana an Dritte ist mit Strafe bedroht.”
Rauf stellt klar, dass entgegen der Annahme vieler Leute der Besitz und Konsum in Österreich ebenfalls von den Strafbehörden verfolgt wird, allerdings mit einer Maßgabe:
“Wer mit Marihuana erwischt wird und die betretene Menge lediglich zum Konsum bestimmt ist, so wird die Verwaltungsbehörde verständigt und das Strafverfahren vorläufig eingestellt (§ 35 SMG).”
“Wenn man öfter auf diese Weise betreten wird, so können gesundheitsbezogene Maßnahme und unter Umständen eine Verurteilung (Geldstrafe, Haftstrafe) drohen.”
Eine vorliegende Suchterkrankung kann sich indes strafmildernd auswirken.
Ähnlich wie in Deutschland, wird auch in Österreich zwischen Cannabispflanzen mit hohem THC-Gehalt und THC-armen Sorten unterschieden. Rauschfähiges Hanf bzw. Cannabis mit einem THC-Gehalt von 0,3 % und darüber hinaus fällt unter das Suchtmittelgesetz. Hanfsamen und weitere Pflanzenteile unterliegen somit dem österreichischen SMG.
Zum CBD meint Rechtsanwalt Rauf folgendes:
“CBD in seiner reinen Substanz stellt in Österreich kein Suchtmittel nach der Suchtgiftverordnung dar. Das Problem liegt jedoch darin, dass auch Cannabiskraut welches überwiegend CBD enthält eben nicht nur CBD sondern auch THCA und Detla9 THC aufweisen kann. Wenn jedoch diese Wirkstoffe einen Gehalt von 0,3% während und nach dem Produktionsprozess nicht übersteigen und daraus Suchtgift in einer zum Missbrauch geeigneten Konzentration oder Menge nicht leicht oder wirtschaftlich rentabel gewonnen werden kann, so bleibt das Ganze nach der Suchtgiftverordnung nicht relevant. Es bedarf auch für CBD in Reinsubstanz und für Produkte aus “Nutzhanf”, die einen THC (Delta9 – THC und THCA) Gehalt von weniger 0,3% aufweisen keine Bewilligung vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz zur Teilnahme am Suchtgiftverkehr (siehe Anhang I.1.a. der Suchtgiftverordnung).”
Schweizer Rechtslage zu Cannabis
Bis in die 1990er Jahre hinein war die Schweiz für einen toleranten Umgang mit Cannabis bekannt. Hanfläden wurden geduldet. Ein Anstieg der Kriminalität führte zur Schließung der Läden und hatte eine Verschärfung des Betäubungsmittelgesetzes zur Folge. Unbefugter Anbau, Herstellung von Rauschmitteln, Besitz von Cannabis sowie Inverkehrbringungen stehen unter Strafe und können mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden.
Unter das Schweizer BetmG (Betäubungsmittelgesetz) fällt Hanf ab einem THC-Gehalt von 1%. So sind CBD Produkte, die diesen Grenzwert nicht überschreiten, frei handel- und konsumierbar. Es besteht jedoch eine Meldepflicht vor dem Inverkehrbringen von Marihuana als Tabakersatz. Pflanzenteile und Produkte mit einem THC-Anteil von unter 1 % unterliegen zwar nicht dem Betäubungsmittelgesetz, können aber produktspezifisch unter die Lebensmittel- oder Tabakverordnung fallen.
Gemäß dem Schweizer Betäubungsmittelgesetz Art. 19a kann der Konsum mit einer Busse geahndet werden. Jedoch sieht der Gesetzgeber mit Art. 19b (1) eine Straffreiheit vor. Dort heißt es:
“Wer nur eine geringfügige Menge eines Betäubungsmittels für den eigenen Konsum vorbereitet oder zur Ermöglichung des gleichzeitigen und gemeinsamen Konsums einer Person von mehr als 18 Jahren unentgeltlich abgibt, ist nicht strafbar.”
In der Schweiz unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Handlungen, die dem Selbstkonsum dienen und jenen, die gewerbsmäßigem Handeln geschuldet sind. Ein Gewicht von 10 Gramm Cannabis gilt als geringfügige Menge. Konsumenten, die mit volljährigen Freunden gemeinsam kiffen und das Marihuana unentgeltlich teilen, haben keine Strafe zu befürchten. Aber Vorsicht: Der Konsum wird grundsätzlich mit einer Buße behaftet und stellt bei Jugendlichen immer eine Straftat dar.
Im Vergleich: Rechtslage CBD im deutschsprachigen Raum
Wer Cannabis konsumieren möchte oder aufgrund eines therapeutischen Bedarfs Blüten oder Arzneimittel mit Wirkstoffen wie Tetrahydrocannabinolen (THC) anwendet und länderübergreifend reist, sollte sich zwingend mit der Rechtslage der jeweiligen Länder auseinandersetzen, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten.
So ist beispielsweise in Deutschland der Drogenkonsum selbst straffrei, während in Österreich sowie in der Schweiz bei Überschreitung gewisser Grenzwerte auch der Konsum zur Strafe führen kann ist. Zudem setzen sich CBD Touristen einem hohen Risiko aus, bei einer Zollkontrolle Ärger mit den Behörden zu bekommen.
Bisher war hauptsächlich der psychoaktive Wirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) Gegenstand der gesetzlichen Regulierungen. Doch in Deutschland und Österreich gerät nun auch die nur schwach psychoaktive Substanz Cannabidiol (CBD) zunehmend in den Fokus der Behörden. CBD Öl ist besonders beliebt für eigentherapeutische Anwendungen und darf derweil legal verkauft werden, insofern es kein THC enthält bzw. den zulässigen THC-Wert nicht überschreitet.
Trotzdem könnten neue Verbote im Raum stehen. Am 09. Dezember 2018 veröffentlichte das österreichische Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (kurz: BMASGK) eine Pressemitteilung. Sie beschäftigt sich mit der Thematik “Verkaufsverbot von CBD-haltigen Lebensmitteln und Kosmetika”. Im Moment scheint Österreich aber nicht zu beabsichtigen, derzeit legale CBD Produkte durch neue Gesetze einzuschränken.
Anders jedoch in Deutschland. Die deutsche Bundesregierung hat sich noch nicht eindeutig zum Umgang mit dem Thema CBD Blüten positioniert – die Rechtsunsicherheit bleibt also bestehen.
Fazit
Allgemein wird die Rechtslage zu CBD Produkten weiterhin präsent bleiben. Wir dürfen also weiterhin gespannt sein, wie sich die allgemeine Rechtslage weiterentwickeln wird, wohin die Reise schlussendlich hingeht und ob es in Zukunft eine einheitliche europäische Regelung für CBD Produkte geben wird, sodass es zu keinerlei Verwirrung mehr kommen kann.
Falls du neugierig geworden bist und dich fragst, wo diverse CBD-Produkte erworben werden können, bist du bei Onlineshops, wie beispielsweise justbob.de genau richtig. Selbst in größeren Städten gibt es inzwischen bereits viele Läden, die sich auf die CBD-Nische spezialisiert haben und dementsprechend auch CBD Produkte zum Erwerb anbieten können.