Krankengeld ist eine nützliche finanzielle Hilfe, die dich im Falle von längerer Krankheit unterstützen soll.
Hierbei stellen sich vermehrt Fragen rund um das Krankengeld. Außerdem gibt es einige Dinge zu beachten.
Wie genau das mit dem Krankengeld funktioniert, worauf du achten solltest und welche Ansprüche dir überhaupt zustehen, das erfährst du hier im kleinen Krankengeld 1×1.
Los geht’s.
Was ist das Krankengeld?
Bei dem Krankengeld handelt es sich um eine Lohnersatzzahlung. Es wird im Krankheitsfall an einen Großteil der Arbeitnehmer sowie an Empfänger von Arbeitslosengeld I gezahlt.
Das Krankengeld soll dazu dienen, die Lohnfortzahlung bei längerer Krankheit oder Krankenhausaufenthalten zu garantieren und den Arbeitgeber entlasten. Somit sollen beide Seiten -sprich Arbeitnehmer und Arbeitgeber- profitieren.
Es kann jedoch als Wahlleistung zusätzlich beantragt werden.
Wie funktioniert das Krankengeld?
Das Krankengeld dient als Lohnersatzzahlung für den Fall, dass du über längere Zeit arbeitsunfähig wirst.
Damit das Krankengeld überhaupt gezahlt wird, dürfen keine anderen Leistungen gezahlt werden.
Da du als Arbeitnehmer in den ersten sechs Wochen der Krankheit in der Regel auch weiterhin dein Gehalt vom Arbeitgeber bekommst, ruht in dieser Zeit das Krankengeld.
Dasselbe gilt auch zum Beispiel für die Elternzeit, da du hier Anspruch auf andere Leistungen hast.
Neue Arbeitnehmer, die in den ersten vier Wochen kein Anspruch auf Lohnfortzahlung haben sowie Praktikanten etc. können unter Umständen ebenfalls Krankengeld erhalten.
Generell beginnt der Anspruch auf Krankengeld mit der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit. Bei Beziehern von Arbeitslosengeld mit dem tatsächlichen Eintreten der Arbeitsunfähigkeit.
Im Falle einer stationären Behandlung beginnt das Krankengeld mit der Aufnahme. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein Krankenhaus, eine Reha Klinik oder eine andere stationäre, medizinische Einrichtung handelt.
Wie oben bereits erwähnt, ruht das Krankengeld jedoch solange andere Leistungen wie Gehalt, Elterngeld, etc. gezahlt werden.
Empfänger von Arbeitslosengeld II erhalten in der Regel kein Krankengeld, da sie auch während der Arbeitsunfähigkeit weiter ALG II beziehen.
Ausnahmen gibt es lediglich, wenn der Leistungsempfänger zusätzlich nebenbei sozialversicherungspflichtig arbeitet.
In einigen Fällen kann das Krankengeld auch von einem Elternteil beantragt werden, welches ein krankes Kind mit einem Alter von unter 12 Jahren betreuen muss.
Krankengeld kann darüber hinaus bei Arbeitsunfähigkeit infolge einer krankheitsbedingten Sterilisation oder eines Schwangerschaftsabbruchs gezahlt werden. Letzterer muss rechtmäßig und legal erfolgt sein.
In jedem Fall ausgeschlossen vom Krankengeld sind Familienversicherte und andere Mitglieder, die bei einer Erkrankung keinen Verdienstausfall fürchten müssen.
Wer zahlt das Krankengeld?
Krankengeld bekommst du von der Krankenkasse gezahlt, sofern du arbeitsunfähig bist oder dich stationär in einem Krankenhaus befindest. Dabei ist es unerheblich, ob du gesetzlich oder privat versichert bist.
Wichtig ist jedoch, dass dein Tarif das Krankengeld beinhaltet.
Dies ist vor allem bei Selbstständigen nicht generell der Fall, da es sich hier um eine Wahlleistung handelt.
Du musst bei Versicherungsabschluss also angeben, ob du ein Krankengeld erhalten möchtest oder nicht.
Tritt der Leistungsfall ein, wird das Krankengeld entweder direkt von der Krankenkasse oder von dem behandelnden Arzt gezahlt. Für die Auszahlung werden Zahlscheine verwendet.
Gezahlt werden entweder die Tage der Arbeitsunfähigkeit oder – im Falle von längeren Erkrankungen – für den gesamten Monat.
Ausschlaggebend ist der Tag der Unterschrift des Arztes auf dem Zahlschein.
Die Höhe des Krankengeldes beträgt 70% des ursprünglichen Einkommens.
Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Krankengeld wird zunächst einmal grundsätzlich ohne eine zeitliche Beschränkung gezahlt.
Für dieselbe Krankheit sieht der Gesetzgeber der Bundesrepublik Deutschland jedoch eine Frist von 78 Wochen in einem Blockzeitraum von drei Jahren vor.
Beginnt ein neuer Block, darfst du wegen derselben Krankheit mindestens sechs Monate nicht arbeitsunfähig gewesen sein.
Außerdem musst du zum Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit erwerbstätig sein oder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Handelt es sich hingegen um andere Krankheiten, dann beginnt ein neuer Block von drei Jahren und du hast erneut 78 Wochen Anspruch auf Krankengeld.
In der Regel bekommst du in den ersten sechs Wochen dein Gehalt vom Arbeitgeber weitergezahlt. Das Krankengeld ruht.
Nach Ablauf der sechs Wochen – und der Einstellung der Zahlungen durch den Arbeitgeber – bekommst du dann 72 Wochen Krankengeld.
Welche Besonderheiten müssen beachtet werden?
Möchtest du als Elternteil Krankengeld für dein Kind beantragen, musst
du folgende Dinge beachten:
das Kind muss unter 12 Jahre alt sein.
Außerdem muss es erkrankt, betreuungs- oder pflegebedürftig sein und es darf keine andere Person im Haushalt geben, die sich um das Kind kümmern kann.
In diesem Fall hast du pro Kind 10 Tage, als alleinerziehendes Elternteil 20 Tage Anspruch auf Krankengeld.
Insgesamt kannst du in einem Kalenderjahr 25 Tage bzw. 50 Tage als Alleinerziehender, Krankengeld für deine Kinder in Anspruch nehmen.
Ausnahmen gibt es dann, wenn das Kind eine Erkrankung hat, die progredient verläuft und sich in einem fortgeschrittenen Stadium befindet oder wenn es sich um eine Krankheit ohne Aussicht auf Heilung (kurativ) handelt.
Krankengeld wird darüber hinaus unbefristet gezahlt, wenn das Kind aufgrund seiner Erkrankung eine Lebenserwartung von nur wenigen Wochen, Tagen oder Monaten hat.
Seit 2009 wurde der Anspruch auf Krankengeld für solche Arbeitnehmer ersatzlos gestrichen, die insgesamt nur zehn Wochenstunden arbeiten.
Dies musst du bei der Beantragung des Krankengeldes beachten.
Fazit
Krankengeld ist also eine nützliche Hilfe, die Dich im Krankheitsfall finanziell unterstützen soll. Außerdem soll das Krankengeld den Arbeitgeber entlasten, damit dieser nicht für lange Zeit dein Gehalt weiterzahlen muss. Anspruch hast Du in der Regel ab dem Tag, an dem die Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird. Wichtig ist, dass du sozialversicherungspflichtig arbeitest und das keine anderen Ersatzleistungen greifen. In einigen Fällen kannst du Krankengeld außerdem für die Betreuung deiner kranken Kinder beantragen. Berufstätige mit einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden oder weniger haben keinen Anspruch auf Krankengeld. Dasselbe gilt für Familienversicherte und Empfänger von ALG 2.
Musstest du bereits Krankengeld beantragen? Wie waren deine Erfahrungen dazu?